Erwägungsgrund 3 32006D1012BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2006/1012/EG)
Das vorgeschlagene Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0800BESCHLUSS DES RATES vom 5. Juni 2007 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2007/800/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0272BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2005 über den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über den Handel mit Textilwaren (2005/272/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0877BESCHLUSS 2008/877/GASP DES RATES vom 24. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rechtsstellung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0347BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/347/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32005D0357BESCHLUSS DES RATES vom 22. December 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/357/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.