Art. 2 32007D0311BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2007/311/EG)
Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten kommen überein, das Protokoll vorbehaltlich seines späteren Abschlusses vorläufig anzuwenden.
Art. 2 32005D0089BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/89/EG)
Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten vereinbaren die vorläufige Anwendung des Protokolls vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses.
Art. 2 32005D0736BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/736/EG)
Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten vereinbaren die vorläufige Anwendung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses.
Art. 2 32006D0376BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/376/EG)
Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten vereinbaren die vorläufige Anwendung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses.
Erwägungsgrund 3 32007D0611BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/611/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Zweite Zusatzprotokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und die vorläufige…
Erwägungsgrund 5 32008D0074BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/74/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Zusatzprotokoll nun im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen. Das Zusatzprotokoll…