Erwägungsgrund 3 32008D0328BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2008/328/EG)
Die C.SIS-Finanzregelung gilt für Dänemark, Finnland, und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses 2000/777/EG des Rates sowie für die…
Erwägungsgrund 3 32009D0914BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2009/914/EG)
Die C.SIS-Finanzregelung gilt für Dänemark, Finnland und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses 2000/777/EG des Rates sowie für die…
Erwägungsgrund 5 32010D0032BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2010/32/EG)
Die C.SIS-Finanzregelung und die SISNET-Finanzregelung gelten für Dänemark, Finnland und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses…
Erwägungsgrund 2 32007D0472Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb des C.SIS ergeben, sind durch eine spezifische Finanzregelung geregelt, die durch…
Erwägungsgrund 5 32007D0472Ab diesem Zeitpunkt sollten sich diese Mitgliedstaaten an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 2 32008D0328BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2008/328/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb des C.SIS ergeben, sind durch eine spezifische Finanzregelung geregelt, die durch…