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Die C.SIS-Finanzregelung gilt für Dänemark, Finnland und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses 2000/777/EG des Rates sowie für die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik aufgrund des Beschlusses 2007/471/EG des Rates sowie für die Schweiz aufgrund des Beschlusses 2008/421/EG des Rates .
Die C.SIS-Finanzregelung gilt für Dänemark, Finnland, und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses 2000/777/EG des Rates sowie für die…
Die C.SIS-Finanzregelung gilt für Dänemark, Finnland und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses 2000/777/EG .
Die in Anhang II genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS gelten für die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik…
Der Rat hat am 5. Dezember 2006 festgestellt, dass die Bedingungen in diesem Bereich von der Tschechischen Republik, der Republik Lettland, der Republik…
Die in Anhang II genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS gelten für Schweizerische Eidgenossenschaft in ihren Beziehungen zu dem…
Griechenland, Lettland, Polen und Portugal sind ermächtigt, Artikel 1 bis zum Zeitpunkt des Beginns der Anwendung gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.