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Am 7. September 1999 wurde der Kommission eine Änderung zu den Maßnahmen Italiens mitgeteilt. Diese hatte keine Veränderungen bei den in der Liste aufgeführten Ereignissen zur Folge.
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Italiens den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Mit Schreiben vom 10. Mai 1999 teilte Italien der Kommission die am 9. März getroffenen Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Die Kommission hat diese Mitteilung am 27. September 2007 an die anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Am 4. Dezember 2007 wurde die Kommission mit einem Schreiben über eine Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien in Kenntnis gesetzt.
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Deutschlands den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Die der Kommission am 10. Mai 1999 von Italien mitgeteilten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG sind in der im Amtsblatt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.