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Die Maßnahmen Italiens wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/36/EG, in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Das Korrigendum wurde ebenfalls in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Die Maßnahmen Deutschlands wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/36/EG, in der C-Reihe des Amtsblattes…
Die Maßnahmen wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG in der C-Reihe des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Sie wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/36/EG, in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Union…
Die der Kommission am 10. Mai 1999 von Italien mitgeteilten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG sind in der im Amtsblatt der…
Sie wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Sie wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.