Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2007/512/EG)
Nach Ermächtigung der Kommission am 7. Oktober 2004 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über eine Vereinbarung zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32007D0512
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