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Nach Ermächtigung der Kommission am 7. Oktober 2004 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über eine Vereinbarung zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen.
Nach Ermächtigung der Kommission am 7. Oktober 2004 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über eine Vereinbarung zur…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung…
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten…
Entsprechend der Ermächtigung des Rates vom 23. Februar 2004 hat der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wurde, Abkommen zwischen der…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein solches Übereinkommen mit Island, Norwegen, der Schweiz und Dänemark ausgehandelt. Dieses Übereinkommen wurde…
Es sollte eine Vereinbarung geschlossen werden, die den Vertretern Islands und Norwegens die Beteiligung an der Arbeit der Ausschüsse, die die Kommission bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.