Art. 1 32007D0535
Das Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Dihydromyrcenol mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr mit Ursprung in Indien, das unter KN-Code ex29052290 eingereiht wird, wird eingestellt.
Das Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Dihydromyrcenol mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr mit Ursprung in Indien, das unter KN-Code ex29052290 eingereiht wird, wird eingestellt.