Erwägungsgrund 3 32007D0537
Mit Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, den Militärberater des EUSR auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, der sich auf eine Empfehlung des EUSR stützt, zu ernennen.