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Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu denen unter anderem das Europol-Übereinkommen und die Protokolle vom 24. Juli 1996, 19. Juni 1997, 30. November 2000, 28. November 2002 und 27. November 2003 gehören. Diese Übereinkünfte und Protokolle treten für Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, der vom Rat festgelegt wird.
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte von 2005 aufgeführten Übereinkommen und…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte, geändert durch den Beschluss…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, in Anhang I der Beitrittsakte…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, in Anhang I der Beitrittsakte…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu…
Das Europol-Übereinkommen und die Protokolle vom 24. Juli 1996, 19. Juni 1997, 30. November 2000, 28. November 2002 und 27. November 2003 treten für Bulgarien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.