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Angesichts ihres Beitritts zur EU haben die Republik Bulgarien und Rumänien (im Folgenden „EWR-Bewerberländer“ genannt) gemäß Artikel 128 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“ genannt) beantragt, Vertragsparteien des EWR-Abkommens zu werden.
Die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum wurde im EWR-Erweiterungsübereinkommen vereinbart, das am 25. Juli 2007 von der…
Die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum wurde mit dem EWR-Erweiterungsübereinkommen vereinbart, das am 25. Juli 2007 von der…
Daher hat die Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und…
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, im Anhang I aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.