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Daher hat die Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und den EWR-Bewerberländern ein Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR“ genannt) sowie folgende vier Nebenabkommen ausgehandelt: i) Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über ein Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Bulgarien, ii) Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über ein Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Rumänien, iii) Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und iv) Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union.
Die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum wurde mit dem EWR-Erweiterungsübereinkommen vereinbart, das am 25. Juli 2007 von der…
Die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum wurde im EWR-Erweiterungsübereinkommen vereinbart, das am 25. Juli 2007 von der…
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), folgende Übereinkünfte vorbehaltlich ihres Abschlusses im Namen der…
Angesichts ihres Beitritts zur EU haben die Republik Bulgarien und Rumänien (im Folgenden „EWR-Bewerberländer“ genannt) gemäß Artikel 128 des Abkommens über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.