Erwägungsgrund 3 32007D0633
Das Abkommen wurde vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/466/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Das Abkommen wurde vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/466/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.