Erwägungsgrund 1 32007D0685
Nach Artikel 10 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP des Rates ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; dies schließt die Befugnis ein, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN zu entscheiden.