Erwägungsgrund 3 32007D0690
In der Resolution 1769 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 ist vorgesehen, dass die Übertragung der Befehlsgewalt von der AMIS auf die UNAMID spätestens am 31. Dezember 2007 erfolgen sollte.
In der Resolution 1769 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 ist vorgesehen, dass die Übertragung der Befehlsgewalt von der AMIS auf die UNAMID spätestens am 31. Dezember 2007 erfolgen sollte.