Erwägungsgrund 3 32009D1023BESCHLUSS DES RATES vom 21. September 2009 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (2009/1023/JI)
Das am 28. November 2008 in Brüssel paraphierte Übereinkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet und die…
Erwägungsgrund 6 32005D0794BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (2005/794/EG)
Das am 17. Januar 2005 in Brüssel paraphierte Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32005D0790BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2005/790/EG)
Das am 17. Januar 2005 in Brüssel paraphierte Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0371BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/371/EG)
Das am 18. Dezember 2004 in Brüssel paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32007D0251BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/251/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das am 2. März 2007 paraphierte Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 2 32007D0546BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/546/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das am 22. Februar 2007 paraphierte Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten…