Erwägungsgrund 4 32007D0725
Mit Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und strategische Führung der militärischen Operation der EU auszuüben.
Mit Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und strategische Führung der militärischen Operation der EU auszuüben.