Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2007/726/EG)
Die Europäische Union hat einen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung („Fonds“) errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Erwägungsgrund 1 32007D0726
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