Erwägungsgrund 1 32007D0073
Gemäß Artikel 3 der Entscheidung der 2006/505/EG bestellt die Kommission höchstens sieben Mitglieder für die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen aus einem Kreis von unabhängigen Sachverständigen mit Erfahrung und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Buchführung und insbesondere der Rechnungslegung, die auf Gemeinschaftsebene weithin anerkannt sind.