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Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 (nachstehend „Abkommen“ genannt) sowie einer Schlussakte wird vorbehaltlich des Abschlusses im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und der Schlussakte ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der…
Die Verhandlungen wurden am 2. Juli 2007 mit der Paraphierung des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen…
Die Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft…
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung…
Der Rat hat die Kommission ermächtigt, im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.