Erwägungsgrund 5 32007D0551BESCHLUSS 2007/551/GASP/JI DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen von 2007)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32006D0729BESCHLUSS 2006/729/GASP/JI DES RATES vom 16. Oktober 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32006D0424BESCHLUSS DES RATES vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/424/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32007D0566BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum und der vier Nebenabkommen (2007/566/EG)
Diese Übereinkünfte sollten vorbehaltlich ihres späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32008D0651BESCHLUSS 2008/651/GASP/JI DES RATES vom 30. Juni 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32006D0345BESCHLUSS DES RATES vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/345/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet und vorläufig angewendet werden —