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Der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) sieht insbesondere in Artikel 8 vor, dass dieses Programm auch Vertragsstaaten des Übereinkommens des Europarats über das grenzüberschreitende Fernsehen, die nicht EFTA-Staaten, die dem EWR-Abkommen angehören, oder Bewerberländer für den Beitritt zur Europäischen Union sind, zur Beteiligung offensteht, und zwar auf der Grundlage zusätzlicher Mittel gemäß den durch Abkommen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Bedingungen.
Richtet sich die Werbung in einem Fernsehprogramm eigens und häufig an Zuschauer eines anderen Staates, der das Europäische Übereinkommen über das…
Die Verbreitung bundesweit empfangbarer Fernsehprogramme, die in rechtlich zulässiger Weise in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in…
Die Teilnahme am Europäischen Jahr sollte den Mitgliedstaaten, den Beitritts- und den Kandidatenländern, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt…
Der Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für…
Dem am 5. Mai 1989 vom Europarat zur Zeichnung und Ratifikation ausgelegten und am 9. Oktober 1991 von der Bundesrepublik Deutschland gezeichneten Europäischen…
Im Rahmen der Komponente Grenzübergreifende Zusammenarbeit kann gegebenenfalls auch die Teilnahme förderfähiger Regionen der begünstigten Länder an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.