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Die Einschleppung der Blauzungenkrankheit in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden ist beispiellos. Zur Eindämmung der negativen Auswirkungen dieser Einschleppung müssen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse den Veterinären vermittelt werden, damit die passive klinische Überwachung auf der Grundlage der frühzeitigen Erkennung und Meldung von Verdachtsfällen, die einen wesentlichen Bestandteil der Notfallpläne für die Blauzungenkrankheit bilden, verbessert werden.
Die Veröffentlichung dieser Broschüre wird einen großen Beitrag zur Weiterentwicklung der erforderlichen Veterinäraus- und Weiterbildung liefern und ein…
Die anhaltende Zirkulation des Blauzungenvirus in einigen Mitgliedstaaten ist ausreichender Beweis dafür, dass in den betreffenden Gebieten fast ununterbrochen…
In Spanien sind in den Jahren 2004 und 2005 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Das Auftreten dieser Seuche stellte eine ernste Gefahr für den…
Wird auf dem Gebiet eines benachbarten Mitgliedstaates oder eines Drittlandes der Ausbruch der Blauzungenkrankheit innerhalb einer Entfernung von weniger als…
zur Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 in Verbindung mit Anhang I Nummer 1 und 2, die…
Das Verbringen empfänglicher Tiere aus einer Sperrzone im Sinne des Artikels 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.