Erwägungsgrund 1 32007D0763
Das Übereinkommen — gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt — über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „Rechtshilfeübereinkommen“ genannt) wurde am 29. Mai 2000 in Brüssel unterzeichnet und trat am 23. August 2005 in Kraft.