Erwägungsgrund 3 32007D0765
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —