Erwägungsgrund 2 32007D0765
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu denen unter anderem das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis gehört. Diese Übereinkünfte und Protokolle treten für Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, der vom Rat festgelegt wird.