Erwägungsgrund 2 32006D0245BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2006/245/EG)
Dieses Protokoll ist gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Oktober 2004 in Erwartung seines späteren Abschlusses am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen…
Art. 1 32004D0636BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über den Abschluss des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Organisation für Flugsicherung durch die Europäische Gemeinschaft (2004/636/EG)
Das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Organisation für Flugsicherung wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft…
Erwägungsgrund 4 32004D0636BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über den Abschluss des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Organisation für Flugsicherung durch die Europäische Gemeinschaft (2004/636/EG)
Das Protokoll wurde im Namen der Gemeinschaft am 8. Oktober 2002 in Brüssel unter dem Vorbehalt eines möglichen Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32006D0530BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/530/EG)
Mit Beschluss des Rates vom 28. November 2005 wurde das Abkommen vorbehaltlich seines etwaigen späteren Abschlusses am 1. Dezember 2005 im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32006D0326Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2005/794/EG des Rates am 19. Oktober 2005 im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 5 32006D0616BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/616/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens, der gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Übereinkommens Voraussetzung für den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Protokoll ist, wurde…