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Die Bekämpfung von Gewalt sollte in den Zusammenhang des Schutzes der Grundrechte gestellt werden, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den dazugehörigen Erläuterungen, deren Status zu beachten ist, anerkannt werden, unter anderem das Recht auf Menschenwürde, Gleichheit und Solidarität. Sie enthält eine Reihe besonderer Artikel, die den Schutz und die Förderung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, der Rechte des Kindes und der Nichtdiskriminierung betreffen und mit denen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, der Sklaverei und der Zwangsarbeit sowie der Kinderarbeit anerkannt wird. Es wird darin anerkannt, dass bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist.
Diese Richtlinie wahrt die Ausübung der in den Mitgliedstaaten geltenden Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Die Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten ebenfalls jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verankern das…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Mit ihr…
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union spiegelt unter Berücksichtigung ihres Status und Geltungsbereichs sowie der zugehörigen Erläuterungen die…
Mit Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird ein Verbot der Diskriminierung aus einer Vielzahl von Gründen aufgestellt, während mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.