Erwägungsgrund 6 32007D0854BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2007 bis zum 15. Juni 2011 (2007/854/EG)
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 3 32007R1446VERORDNUNG (EG) Nr. 1446/2007 DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten ist festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32006R2027VERORDNUNG (EG) Nr. 2027/2006 DES RATES vom 19. Dezember 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedsstaaten ist festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32008R0031VERORDNUNG (EG) Nr. 31/2008 DES RATES vom 15. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten ist festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32008R0704VERORDNUNG (EG) Nr. 704/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2012
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedsstaaten ist festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32006R1801VERORDNUNG (EG) Nr. 1801/2006 DES RATES vom 30. November 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss festgelegt werden —