Erwägungsgrund 5 32007D0854BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2007 bis zum 15. Juni 2011 (2007/854/EG)
Die Genehmigung dieses Abkommens in Form eines Briefwechsels liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 4 32007D0532BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Mai 2010 (2007/532/EG)
Die Genehmigung dieses Abkommens in Form eines Briefwechsels liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 6 32005D0798BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Fragen betreffend den Handel mit Wein (2005/798/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0138BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (2007/138/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32007R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, das Abkommen zu genehmigen —
Erwägungsgrund 3 32006D0909BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über Anpassungen der Handelspräferenzen bei Käse auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/909/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —