Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 2007 zur Änderung der Entscheidung 2002/840/EG bezüglich der Liste der in Drittländern für die Bestrahlung von Lebensmitteln zugelassenen Anlagen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5823) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/802/EG)
Die Entscheidung 2002/840/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32007D0802
Erwägungsgrund 5 32007D0802Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen