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Die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaften“ genannt) haben am 21. Dezember 1992 als eine Vertragspartei das Übereinkommen zur Gründung eines Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) geschlossen.
Gemeinschaft: die durch den Vertrag vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) (BGBl. 1957 II S. 753) geschaffene juristische…
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1766/98 und (Euratom) Nr. 2387/98 traten die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft (nachstehend „die…
Am 25. Oktober 1993 schlossen Kanada, Schweden, die Ukraine und die Vereinigten Staaten ein Übereinkommen zur Gründung eines Wissenschafts- und…
Mit dem Beschluss 98/591/EG hat der Rat dem Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Der Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu dem Übereinkommen zur Gründung eines Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen den…
Mit seinem Beschluss vom 13. Oktober 1998 hat der Rat dem Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.