Art. 1 32017D0251BESCHLUSS (Euratom) 2017/251 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Der Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die…
Art. 1 32017D0248BESCHLUSS (EU) 2017/248 DES RATES vom 6. Februar 2017 über den Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Das Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums wird im Namen der Europäischen Union geschlossen. Der Wortlaut…
Erwägungsgrund 1 32017D0248BESCHLUSS (EU) 2017/248 DES RATES vom 6. Februar 2017 über den Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1989 des Rates wurde das Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der…
Erwägungsgrund 1 32015D1990Am 21. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen…
Erwägungsgrund 1 32015D1989BESCHLUSS (EU) 2015/1989 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Am 21. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission und die Hohe Vertreterin zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Weiterführung des…