Erwägungsgrund 2 32007D0882
Nach Artikel 1 der Entscheidung 2007/503/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008 erfüllt Zypern nun die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, weshalb die in Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 genannte Ausnahmeregelung für Zypern mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben werden sollte.