Erwägungsgrund 2 32007D0883
Gemäß Artikel 1 der Entscheidung 2007/504/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008 erfüllt Malta nun die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die für Malta nach Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 geltende Ausnahmeregelung sollte zum 1. Januar 2008 aufgehoben werden.