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Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) unter Verantwortung des Rates die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission wahr und wird vom Rat ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen.
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nach Artikel 25 des…
Mit Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und…
Nach Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und…
Der Rat hat gemäß Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und…
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des…
Nach Artikel 9 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, geeignete Beschlüsse nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.