Art. 2 32008D0888BESCHLUSS ATALANTA/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. November 2008 zur Ernennung eines Befehlshabers des EU-Einsatzkontingents für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2008/888/GASP)
Dieser Beschluss wird am 18. November 2008 wirksam.
Art. 2 32008D0490BESCHLUSS EUSEC/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juni 2008 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2008/490/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.
Art. 4 32008D0492BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2008/492/EG)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.
Art. 2 32007D0685BESCHLUSS EUPOL AFG/1/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Oktober 2007 betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN (2007/685/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. November 2007 wirksam.
Art. 2 32009D0288BESCHLUSS ATALANTA/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. März 2009 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/288/GASP)
Dieser Beschluss wird am 7. April 2009 wirksam.