Erwägungsgrund 4 32008D0492
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte von 2005 hat der Rat alle Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte von 2005 hat der Rat alle Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —