Erwägungsgrund 2 32007D0930
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann.