Erwägungsgrund 2 32007D0095
Gemäß Artikel 52 Absätze 1 und 2 läuft das Internationale Kaffee-Abkommen von 2001 am 30. September 2007 aus, sofern es nicht durch Beschluss des Internationalen Kaffeerats um einen oder mehrere aufeinander folgende Zeiträume von insgesamt höchstens sechs Jahren verlängert wird.