Art. 4 32008D0101
Der EU-Befehlshaber der Operation (EU Operation Commander) wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung der Truppen durchzuführen, und die Ausführung der Mission zu beginnen.
Der EU-Befehlshaber der Operation (EU Operation Commander) wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung der Truppen durchzuführen, und die Ausführung der Mission zu beginnen.