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Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und der Republik Montenegro, in dem die vorläufige Anwendung des Protokolls Nr. 8 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Montenegros an den Programmen der Gemeinschaft vorgesehen ist, wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels und der Wortlaut des Protokolls Nr. 8 sind diesem Beschluss beigefügt.
Das Protokoll Nr. 8 übernimmt im Wesentlichen den Montenegro betreffenden Inhalt des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro zur Erleichterung der Visaerteilung wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird im Namen der…
Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Serbiens und Montenegros an…
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro…
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.