Art. 1 Abs. 2 32005D0690BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (2005/690/EG)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32005D0040BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien (2005/40/EG, Euratom)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32006D0580BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2006 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits (2006/580/EG)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32004D0754BESCHLUSS DES RATES vom 11. Oktober 2004 über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2004/754/EG)
Der Wortlaut des Abkommens, die Anhänge, das Protokoll und die Schlussakte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32009D0332BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Februar 2009 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (2009/332/EG, Euratom)
Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32007D0451BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/451/EG)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.