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Sowohl im Bereich der für Kinder möglicherweise schädlichen Inhalte, insbesondere des pornografischen Materials, als auch der illegalen Inhalte, insbesondere des Materials über Kindesmissbrauch, sind auch weiterhin Maßnahmen erforderlich. Gleichermaßen sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, durch die vermieden wird, dass Kinder die Opfer schädlichen oder illegalen Verhaltens werden, das zu körperlichen und psychologischen Schädigungen führt, und dass sie dazu verleitet werden, solche Verhaltensweisen nachzuahmen und sie dadurch sich selbst und anderen schaden. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um zu prüfen, wie Erwachsene daran gehindert werden können, über Informations- und Kommunikationstechnologien Annäherungen zu unternehmen, um Kinder mit der Absicht zu treffen, sexuellen Missbrauch oder andere Sexualdelikte zu begehen. Gleichzeitig sollte der Unterstützung durch Gleichaltrige besondere Beachtung geschenkt werden.
Sowohl im Bereich der für Kinder möglicherweise schädlichen oder vom Endnutzer unerwünschten Inhalte als auch im Bereich der illegalen Inhalte, insbesondere der…
Die Nutzung des Internets und anderer Kommunikationsmittel wie des Mobiltelefons nimmt in der Europäischen Union weiter beträchtlich zu und bietet allen Bürgern…
Weitere praktische Maßnahmen sind nötig, damit illegale Inhalte denen, die in der Lage sind, etwas daran zu tun, gemeldet, die Bewertung der Leistungsfähigkeit…
Die Technologieentwicklung, die veränderte Art der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien durch Erwachsene und Kinder und der Wandel…
Die Zahl der Internetanschlüsse und die Nutzung neuer Technologien, etwa von Mobiltelefonen, nimmt in der Gemeinschaft immer noch erheblich zu. Die damit…
Ziel der Maßnahme sollte auch sein zu verhindern, dass Kinder Opfer von Drohungen, Schikanen und Erniedrigungen über das Internet und/oder interaktive digitale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.