Erwägungsgrund 2 32025D1896
Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sind schwere Straftaten, denen durch ein umfassendes Konzept zu begegnen ist, das die Verfolgung der Straftäter, den Schutz der Opfer im Kindesalter und die Prävention umfasst.