Erwägungsgrund 1 32008D0014
Die Einführung des Euro in der Slowakei am 1. Januar 2009 bedeutet, dass Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten, die sich in der Slowakei befinden, ab diesem Zeitpunkt mindestreservepflichtig sein werden.
Die Einführung des Euro in der Slowakei am 1. Januar 2009 bedeutet, dass Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten, die sich in der Slowakei befinden, ab diesem Zeitpunkt mindestreservepflichtig sein werden.