Erwägungsgrund 2 32008D0181BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (2008/181/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft am 16. Juli 2007 in Brüssel unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32006D0365BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (2006/365/EG, Euratom)
Das Abkommen wurde von den Vertretern der Vertragsparteien am 16. Januar 2004 in Brüssel unterzeichnet und wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses seit…
Erwägungsgrund 2 32005D0372BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/372/EG)
Dieses Abkommen ist gemäß dem Beschluss vom 25. Dezember 2003 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 4. Juni 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft…
Erwägungsgrund 3 32006D0235BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (2006/235/EG)
Das Abkommen wurde, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0305BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/305/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen am 1. Oktober 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32005D0371BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/371/EG)
Das am 18. Dezember 2004 in Brüssel paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.