Erwägungsgrund 2 32005D0244BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss eines Marktzugangsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam (2005/244/EG)
Das Abkommen wurde am 3. Dezember 2004 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32005D0781BESCHLUSS DES RATES vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (2005/781/EG)
Das am 3. Dezember 2002 paraphierte Abkommen wurde vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses am 19. Januar 2004 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32005D0106BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/106/EG)
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen, und das Zusatzprotokoll ist am 30. April 2004 paraphiert worden.
Erwägungsgrund 3 32008D0143Das Abkommen wurde am 6. Dezember 2002 in Brüssel vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32006D0617BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/617/EG)
Die Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen worden; das daraus resultierende Rechtsinstrument wurde entsprechend dem Beschluss 2001/87/EG des Rates vom 8.…
Erwägungsgrund 3 32006D0618BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/618/EG)
Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen; das daraus resultierende Rechtsinstrument wurde entsprechend dem Beschluss 2001/87/EG des Rates vom 8.…