Erwägungsgrund 3 32008D0149BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (2008/149/JI)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32008D0146BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (2008/146/EG)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0827BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/827/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32005D0372BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/372/EG)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/818/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0817BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/817/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.